Bemerkungen, Aenderungen, Auflagen und Eintrag im Fahrzeugausweis
1) Ausrüstung : Durch den Importeur abgeändert:
Rückstrahler vorn werden nach Vorschrift montiert
Hinteres Markierlicht wird nach hinten versetzt (Sichtwinkel nach innen)
2) Reifenvarianten : in Uebereinstimmung mit Art. 13/1 BAV zulässig
Eintrag Fz-Ausweis :