Bemerkungen, Aenderungen, Auflagen und Eintrag im Fahrzeugausweis
1) Typenbezeichnung, Karosserieform, Masse, Lenkung a.W. oder gem. Art. 62 BAV, Kreisfahrtbedingungen, Gewichte,
. Ausrüstung und ev. Radmutternabdeckungen sind bei der Einzelabnahme zu kontrollieren.
2) Achsen/-Anzahl : 2 je nach Achsabstand = Einzel- od. Doppelachse.
. /-Garantien : Hersteller-Garantie (FA. KUMLIN) für das Achsaggregat = 18000 kg (darf in keinem Fall
. überschritten werden).
. /-Marken : BPW oder SAUER; Achsgarantien je nach Achstyp 9000 kg od. 10000 kg.
3) Reifenvarianten : 285/70 R 19.5 (Zwilling), 9200 kg (7,25), V-max. 100 km/h.
. 275/80 R 22.5 (Zwilling), 10900 kg (8,00), V-max. 100 km/h.
. Weitere Reifenvarianten mit entsprechenden Felgen in Uebereinstimmung mit Art. 13/1 BAV
. zulässig.
. Felgen : Stahl od. Leichtmetall "ALCOA", "SPEEDLINE", "VOLVO", "ATS" oder "SCHWEDEN-TUNA".
Eintrag Fz-Ausweis :
122 - Nur auf den für 2,5 m breite Fahrzeuge geöffneten Strassen zugelassen. Breitezeichen erforderlich(>2,3 m).
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