← Zurück | BENAZZATO H2410/2608
TARGA Ansicht

Typenschein

CH 9B1803
Fahrzeugart94
FabrikmarkeBENAZZATO
Typ
H2410/2608
Hersteller5460 BENAZZATO GRU S.P.A I-21015 LONATE POZZOLO
Erkennungsmerkmale auf Herstellerplaketterechts, vorn auf Elektrokasten
Fahrgestellnummer0
Typenscheininhaber7289 GPR AG., Roger Schmid 8610 Uster

Fahrgestell
Motor
MarkeBENAZZATO
Typ

Karosserie / Ausrüstung
156
Kran
Anzahl Türen
Anzahl Plätze Total

Massen
Länge13930
Breite2170
Höhe3900
Achsabstand0
Überhang vorn2430
Überhang hinten5550
Gewichte
vornhintenTotal
Leergewicht 8900 5800 8900

Reifen & Felgen
Reifengrösse vorne9,0 - 14
Reifengrösse hinten39-13/11.00-16
Ply/bar vorne18 / 8,0
Ply/bar hinten20 / 8,0
Tragkraft vorne4500
Tragkraft hinten8600
für Vmax vorne30
für Vmax hinten30
Angaben für den FahrzeugausweisCode
Fahrzeugart94
Leergewicht8900
Treibstoff
Marke und TypBENAZZATO H2410/2608
Nutzlast
Hubraum
Typenschein-Nr.CH9B1803
Gesamtgewicht
Steuer-PS
Karosserie156
Plätze Total
Bemerkungen, Aenderungen, Auflagen und Eintrag im Fahrzeugausweis
1) Art der Ausnahmen : Ueberhang hinten, Gesamtzuglänge 2) Masse : wahlweise lieferbar mit 24 oder 26 m Ausleger. Länge und Ueberhang hinten bei der Ein- . zelabnahme feststellen Eintrag im Fahrzeugausweis: 118 - Geschwindigkeit max. 25 km/h. Höchstgeschwindigkeitszeichen erforderlich 125 - Sonderbewilligung erforderlich 137 - Markierung folgender Fahrzeugteile erforderlich: Markiertafeln hinten und seitlich am Kranende mit Mar- . kierlicht. Signalkörper 140 - Abstellstützen sind vor der Fahrt einzuschwenken und wirksam zu sichern 141 - Sicherung: Oberwagen gegen Drehung; alle beweglichen Kranteile; Steckverbindungen des demont. Fahrgestells 160 - Folgende Fahrzeugteile müssen vor der Fahrt angebracht werden: die erforderlich Beleuchtung und Richtungs- . blinker 223 - Das Gewicht des Zuges bzw. die Anhängelast....... 231 - Als Zugfahrzeug wahlweise erforderlich: ......... Eintrag in die Sonderbewilligung (nur bei Ausrüstung mit 26 m Ausleger) 9 - Gelblicht erforderlich, das von vorne und hinten aus einer Entfernung von mindestens 50 m sichtbar sein . muss. Nötigenfalls ist hinten am Fahrzeug ein zweites Gelblicht anzubringen