Bemerkungen, Aenderungen, Auflagen und Eintrag im Fahrzeugausweis
1) Masse, Gewichte, Ausrüstung und Karosserieform sind bei der Einzelabnahme festzustellen bzw. zu kontrollieren
2) Reifenvarianten : in Uebereinstimmung mit Art. 13/1 BAV zulässig
3) Achsgarantie : auf Achsplaketten 1500 kg