← Zurück | NEW HOLLAND MH City
TARGA Ansicht

Typenschein

CH 5NA139
FahrzeugartARBEITSKARREN
FabrikmarkeNEW HOLLAND
Typ
MH City
HerstellerCNH Baumaschinen GmbH, D-13581 BERLIN
Erkennungsmerkmale auf Herstellerplaketterechts, vorn seitl. am Unterwagen
Fahrgestellnummerrechts, vorn oben am Unterwagen
MotorkennzeichenF4BE0484E*D???
AnbringungPlakette; hinten auf Antriebsflansch

Fahrgestell
Anz. Achs./Reifen'2/4
Federung
Lenkunghydrostatisch
AchsantriebA
Betriebsbremsehydr. Hochdruck, Kreise-A1/A2 Mehrscheiben/Oelbad
HilfsbremseKreise der Betriebsbremse
Feststellbremsehydr. Federspreicher, an Getriebewelle
Motor
MarkeIVECO/CNH
TypF4BE0484E
Bauart4-Takt / 4 / Reihe-T
TreibstoffD
Hubraum3920
Steuer-PS
Leistung kW87
bei /min2000
Md-max. Nm475
bei1400

Karosserie / Ausrüstung
245
Bagger
Anzahl Türen'1
Anzahl Plätze Total1

Massen
Länge5700
Breite2520
Höhe3005
Achsabstand2550
Überhang vorn0
Überhang hinten930
Spurweite v1914
Spurweite h1914
Gewichte
vornhintenTotal
Leergewicht 14870 16000 16000
Garantiegewicht 10000 10500 16000

Reifen & Felgen
17.5x20

Emissions-Referenzdaten
Getriebei.A.dB/A*/minBem.Reg.-Nr.AbgasnormCO korr.ATG/min CO
h2Motorhaube, Seitendeckel rechts sowie
Motorraum vorn teilw. mit Absorptions-
material belegt
Angaben für den FahrzeugausweisCode
FahrzeugartARBEITSKARREN
Leergewicht14870
TreibstoffD
Marke und TypNEW HOLLAND MH City
Nutzlast
Hubraum3920
Typenschein-Nr.CH5NA139
Gesamtgewicht16000
Steuer-PS
Karosserie245
Plätze Total1
Plätze vorne1
Bemerkungen, Aenderungen, Auflagen und Eintrag im Fahrzeugausweis
22) Notlösung = Schraube für Schiebemuffe an Getriebe 43) Abstand Lenkradmitte-vorderste Fz-Teile 2650-3000mm mit Verstellausleger und 2,3m Stiel 36) Anbringungshöhe der Abblendlichter und Abstand von vorn der Richtungsblinker v-seitl. technisch bedingt; mit Heckschild sind zusätzliche demontierbare Rückstrahler am Heckschild erforderlich Notausstieg = Frontscheibe hochstellbar; zus. Hammer für Heckscheibe, mit entspr. Kennzeichnung 56) gar. Anhängelast 3500kg; Anhängelast nur zul. im Rahmen von Art.77 VRV; bei der Einzelabnahme festlegen