Bemerkungen, Aenderungen, Auflagen und Eintrag im Fahrzeugausweis
19) Geschwindigkeitsbegrenzungseinrichtung
36) Abdeckung an Scheibenrädern erforderlich, wenn Radbolzen bzw. Radmuttern über die Felgen ragen
07/36/37/52/56) bei der Einzelabnahme festlegen/kontrollieren