Bemerkungen, Aenderungen, Auflagen und Eintrag im Fahrzeugausweis
19) Geschwindigkeitsbegrenzungseinrichtung
36) Abdeckung an Scheibenrädern erforderlich, wenn Radbolzen bzw. Radmuttern über die Felgen ragen
36/37/51) bei der Einzelabnahme festlegen/kontrollieren