Bemerkungen, Aenderungen, Auflagen und Eintrag im Fahrzeugausweis
19) Geschwindigkeitsbegrenzungseinrichtung
36) Abdeckung an Scheibenrädern erforderlich, wenn Radbolzen-/ bzw. Radmuttern über die Felge ragen
36/37/52) bei der Einzelabnahme festlegen/kontrollieren