Bemerkungen, Aenderungen, Auflagen und Eintrag im Fahrzeugausweis
19) Geschwindigkeitsbegrenzungseinrichtung
36) Abdeckungen an Scheibenrädern erforderlich wenn Radbolzen-/ bzw. Radmutternenden über die Felge ragen
07/36/37/51) bei der Einzelabnahme festlegen bzw. kontrollieren