Bemerkungen, Aenderungen, Auflagen und Eintrag im Fahrzeugausweis
07) Brücke (108) (leicht anhebbar, keine Sicherung erforderlich);
a.W. Brücke mit Verdeck (301), Kasten (147); Höhe und Gewicht bei der Einzelabnahme festlegen/kontrollieren
Belehrung: Erst eine Brücke die bis zur Selbstentleerung angehoben werden kann, gilt als Kippbrücke
22) Kotschutzlappen erforderlich