Erkennungsmerkmale
Herstellerplakettelinks, am unteren Teil von Sattelrohr
Fahrgestellnummerlinks, am unteren Teil von Sattelrohr
Fahrgestell
Bemerkungen
15) für Tretunterstützung diverse Gänge (Tretübersetzungen) zulässig.
16) - im reinen Elektrobetrieb bis max 6 km/h (Schiebehilfe)
- mit Tretunterstützung bis Vmax 45 km/h möglich (je nach Tretübersetzung)