Erkennungsmerkmale
HerstellerplaketteAn der rechten Seite des Unterrohrs
FahrgestellnummerAuf der rechten Seite des Steuerrohrs
Fahrgestell
Bemerkungen
05) MA1 (Kette), MA2 (Riemen)
15) für Tretunterstützung diverse Gänge (Tretübersetzungen) zulässig.
16) - im reinen Elektrobetrieb bis max 6 km/h (Schiebehilfe) zulässig