Erkennungsmerkmale
Herstellerplakettevorn, am Lenkkopf oder am Sattelrohr
Fahrgestellnummerlinks oder rechts, am Lenkkopf oder unten am Tretlager
Fahrgestell
Bemerkungen
15) für Tretunterstützung diverse Gänge (Tretübersetzungen) zulässig
16) - Vmax. 5 km/h = kann nicht im reinen Elektrobetrieb gefahren werden (Schiebehilfe)
- mit Tretunterstützung bis Vmax. 45 km/h möglich (je nach Tretübersetzung)