1) Ausrüstung : Beleuchtung als Feuerwehr- oder Zivilschutzanhänger gemäss Art. 30 VRV.
. Bei gewerblicher Immatrikulation ist Beleuchtung nach BAV erforderlich
2) Betriebsgewicht: der typengeprüften Ausführung mit kompletter Ausrüstung gemäss Vorschrift SFV und Motor-
. spritze, Typ "TS Ultra-Leicht"
. Auf Wunsch lieferbar mit anderen Motorspritzen; Gewicht bei der Einzelabnahme feststellen
3) Reifenvariante : 5.60 - 15 Tragkraft 850 kg (2,1) Vmax. 100 km/h
Eintrag im Fahrzeugausweis:
140 - Abstellstützen sind vor der Fahrt einzufahren und wirksam zu sichern
222 - Als Zugfahrzeug wahlweise erforderlich: ........
223 - Das Gewicht des Zuges bzw. die Anhängelast .....