1) Ausrüstung : bei Verwendung als Feuerwehr- oder Zivilschutzanhänger genügt eine Beleuchtung nach
Art. 30 VRV
2) Gewicht : mit kompletter Ausrüstung gemäss Vorschrift SFV (inkl. vorgesehene Feuerwehrschläuche)
3) Reifenvariante : 155 R 15 Tragkraft 950 (2,2) für Vmax 100 km/h
223 Das Gewicht des Zuges .....,