1) Karosserie : Kippbrücke mit Seitenladen; a.W. ohne Seitenladen sowie mit oder ohne Verdeck
. Masse, Gewichte, Ausrüstung und Karosserieform sind bei der Einzelabnahme festzustellen
. bzw. zu kontrollieren
2) Reifenvarianten : in Uebereinstimmung mit Art. 13/1 BAV zulässig
Eintrag im Fahrzeugausweis:
235 - Das Gesamtgewicht reduziert sich entsprechend, wenn das Zugfahrzeug eine niedrigere Anhängelast aufweist