1) Ausrüstung : Stützrad muss entfernt werden, wenn der Abstand ab Boden (min. 250 mm) nicht
eingehalten wird; entspr. Eintrag im Fz-Ausweis erforderlich
2) Breite über 2100 mm : Zugfahrzeug mit gleicher Breite oder Allradantrieb erforderlich
3) Reifenvarianten : in Uebereinstimmung mit Art. 13/1 BAV zulässig