1) Ausrüstung : Kotschutzlappen hinten erforderlich
2) Reifenvarianten: in Uebereinstimmung mit Art. 13/1 BAV zulässig
Eintrag im Fahrzeugausweis:
235 - Das Gesamtgewicht reduziert sich entsprechend, wenn das Zugfahrzeug eine niedrigere Anhängelast aufweist