1) Sachentransport-Normalanhänger bis 12 t Gesamtgewicht. Für den Transport von unteilbaren Gütern gemäss den
. nach Geschwindigkeit abgestuften Gesamtgewichten Sonderbewilligung erforderlich.
. Anhänger ist ev. je nach Rüstzustand (Leergewicht > 8000 kg) als Ausnahme-Anhänger zu immatrikulieren
2) Lenkung : dritte Achse adhäsionsgelenkt; mit 3-stufiger Druckluftstabilisierung und Rückfahrsperre
3) Breite/Achsabstand : mit demontierbaren Verbreiterungen = 3000 mm / Achsabstand der Doppelachse 1400 mm
4) Leergewicht : mit von Hand betätigten Laderampen, ohne Verbreiterungen
. wahlweise lieferbar mit: hydraulisch betätigten Laderampen, Leergewicht + 1850 kg, Ver-
. breiterungen auf 3000 mm Gesamtbreite, Leergewicht + 220 kg
5) Gewichte/Vmax. :
. Vmax. 30 km/h 40 km/h 50 km/h 60 km/h
. Zul. Gesamtgewicht 37500 kg 35000 kg 34000 kg 33000 kg
. Zul. Achslasten 13000 kg 13000 kg 12200 kg 11330 kg
. Reifentragkraft p.A. 13860 kg (10,0 bar) 13020 kg (10,0 bar) 12260 kg (10,0 bar) 11330 kg (9,0 bar)
6) Ausrüstung : Kotschutzlappen hinten erforderlich
. Radbremszylinder Durchmesser 108 mm, Typ 24 erforderlich
. ** Bremsen geprüft mit 36000 kg Gesamtgewicht **** Kreisfahrbedingungen eingehalten **
Eintrag im Fahrzeugausweis:
120 - Gesamtgewicht ..... kg Geschwindigkeit max. .. km/h
. Das entsprechende Höchstgeschwindigkeitszeichen ist anzubringen
122 - Nur auf den für 2,5 m breite Fahrzeuge geöffneten Strassen zugelassen. Breitezeichen erforderlich
126 - Bei Ueberschreitung der gesetzlichen Masse und/oder Gewichte Sonderbewilligung erforderlich
141 - Sicherung: hochgestellte Laderampen