1) Fahrgestell : Feststellvorrichtung gem. Art. 20 Abs. 4 BAV: Einlegen eines entspr. Ganges (gem. Hinweis-
schild in Kabine). Kraftübertragung (hydr., Turbokupplung mit mech. Freilaufsperre)
2) Karosserie : Sicherheitskabine, OECD-Nr. CSD 0989
Ausrüstung : Höhe der Stand-, Schluss- und Blinklichter technisch bedingt;
bei Fahrzeugbreite > 2100 mm sind Markierlichter nach vorn und hinten erforderlich;
a.W. zus. Fern- und Abblendlichter mit Sperrschaltung auf Kabinendach;
orig. Standlichter in Blinkleuchten werden ausser Betrieb gesetzt, separate Standlichter
werden auf Kotflügel montiert
3) Masse : Breite 1890 - 2245 mm / Höhe 2575 - 2645 mm
4) Gewichte : Leergewicht mit voll ausgerüsteter Sicherheitskabine
5) Reifenvarianten : v= 7.50 - 20 6 PR Tragkraft 1750 (2,8) für Vmax 30 km/h
h= 16.9 R 34 5200 (1,6) 30
13.6 - 38 8 3820 (2,0) 30
weitere Varianten in Uebereinstimmung mit Art. 13/1 BAV möglich
6) Gar. Anhängelast: ungebremst mit Vierradbremse = 3500 kg
7) Lärm : gilt auch für Getriebe m29
Eintrag Fz-Ausweis :
Code 160 Anbringen: Verriegelung der Einzelradbremse (bei gewerbl. Immatrikulation)