1) Seitenwagen- und Anhängerbetrieb nur im Einverständnis des Importeurs zulässig
2) Ausrüstung : a.W. mit Richtungsblinker vorn und hinten (Zwischenraum hinten mind. 240 mm)
original Standlichter oben auf Scheinwerfer müssen wirksam ausser Betrieb gesetzt werden
Asymetrischer Scheinwerfer R+C (E) für Rechtsverkehr, mit integriertem Standlicht A (E)
wird vom Importeur montiert
3) Geräuschdämpfung : 7 Dämpfungsgummi in den Kühlrippen des Zylinderkopfes;
3 Dämpfungsgummi in den Kühlrippen des Zylinders