1) Fahrzeugart : Immatrikulation als Motorkarren siehe TS CH 8F10 20
2) Karosserie : mechanisch oder hydraulisch abklappbarer Sicherheitsbügel FAT-1483/88
nur auf Antrag der kantonalen Maschinenberater zu bewilligen, wenn es der Verwendungsort
oder andere zwingende Gründe erfordern
a.W. mit teilweiser oder ganz geschlossener Kabine, OECD-Nr. CSS 066 oder
Sicherheitsrahmen, OECD-Nr. CSS 092 erhältlich
BAV-Ausrüstung bei der Einzelabnahme kontrollieren
3) Masse : Breite 1560 - 1990 mm / Höhe 2150 - 2345 mm
4) Leergewicht : mit Sicherheitskabine
5) Reifenvarianten : v= 10.5 - 20 6 PR Tragkraft 5300 (1,75) für Vmax 30 km/h Felgen: 9 x 20
11.2 R 20 - 2180 (1,60) 30 km/h W 9 x 20
h= 14.9 - 30 4 PR 2470 (0,80) 30 km/h DW 12 x 30
12.4 - 36 4 PR 2270 (1,10) 30 km/h W 10 x 36
weitere Varianten in Uebereinstimmung mit Art. 13/1 BAV mit entspr. Felgen möglich
6) Lärm : gilt auch für Getriebe m29
Lärmdämpfung : Motorhaubenhinterteil mit schalldämmendem Material belegt
169 - Abklappbarer Schutzbügel bewilligt (sofern das Fahrzeug damit ausgerüstet ist)