1) Karosserie : abklappbarer Sicherheitsbügel FAT 441/78
nur auf Antrag der kantonalen Maschinenberater zu bewilligen, wenn es der Verwendungsort
oder andere zwingende Gründe erfordern
a.W. mit teilweiser oder ganz geschlossener Kabine erhältlich, OECD-Nr. CSD 0335
BAV-Ausrüstung bei der Einzelabnahme kontrollieren
Ausrüstung : bei Ausführung ohne Kabine ist die gesamte Beleuchtung mit Ausnahme der Abblendlichter
ausfahrbar an Beleuchtungsträger montiert; technisch bedingt
2) Breite : 1060 - 1560 mm
3) Leergewicht : mit Sicherheitsbügel
4) Reifenvarianten : vorn = 5.50 - 16 6 PR Tragkraft 1050 (3,7) für Vmax 30 km/h Felgen 4.50 x 16
hinten = 12.4 - 28 6 PR 2550 (1,7) 30 km/h 9 x 24
14.5 R 20 - 4600 (3,2) 40 km/h 11 x 20
weitere Reifenvarianten in Uebereinstimmung mit Art 13/1 (BAV) möglich
5) Lärm : gilt auch für Getriebe m16
Eintrag im Fz-Ausweis: Code 101 Anzahl Plomben: 1; Anbringungsort: an Vollastanschlagschraube
160 Folgende Ausrüstungsteile müssen vor der Fahrt angebracht werden: Beleuchtungs-
träger nach Vorschrift
169 Abklappbarer Schutzbügel bewilligt (sofern das Fahrzeug damit ausgerüstet ist)