1) Karosserie : abklappbarer Sicherheitsbügel FAT 441/78
nur auf Antrag der kantonalen Maschinenberater zu bewilligen, wenn es der Verwendungsort
oder andere zwingende Gründe erfordern
a.W. mit teilweiser oder ganz geschlossener Kabine erhältlich, OECD-Nr. CSD 0335
BAV-Ausrüstung bei der Einzelabnahme kontrollieren
Ausrüstung : bei Ausführung ohne Kabine ist die gesamte Beleuchtung mit Ausnahme der Abblendlichter
ausfahrbar an Beleuchtungsträger montiert; technisch bedingt
2) Breite : 1060 - 1560 mm
3) Leergewicht : mit Sicherheitsbügel
4) Reifenvarianten : vorn = 6.00 - 16 6 PR Tragkraft 1120 (3,3) für Vmax 30 km/h Felgen 4.5 x 16
10.0/75 - 15.3 4 PR 1760 (1,5) 30 km/h 9.0 x 15.3
hinten = 14.5 R - 20 - 4600 (3,2) 30 km/h 11 x 20
11.2 - 28 6 PR 2230 (1,8) 30 km/h 9 x 28
weitere Reifenvarianten in Uebereinstimmung mit Art 13/1 (BAV) möglich
5) Lärm : gilt auch für Getriebe m16
Eintrag im Fz-Ausweis: Code 101 Anzahl Plomben: 1; Anbringungsort: an Vollastanschlagschraube
160 Folgende Ausrüstungsteile müssen vor der Fahrt angebracht werden: Beleuchtungs-
träger nach Vorschrift
169 Abklappbarer Schutzbügel bewilligt (sofern das Fahrzeug damit ausgerüstet ist)