Katalysator : 1/ "B4/K" ("C01")
1) Fahrzeugart : keine Selbstabnahme zulässig
2) Karosserie : Limousine, Offen, usw., bei der Einzelabnahme festlegen
Treibstofftank : nur mit WEZTECHNIK-Herstellerplakette zugelassen (Verdampfungstest)
3) Funkentstörung : mit Metallkarosserie "D" / ohne Metallkarosserie "D+C"
4) Anzahl Plätze : 2 oder 4
Sicherheitsgurten : Verankerungen v= ECE-14; nur 3-Punkt-Gurte zulässig
Für die Rücksitze ist bei der Einzelabnahme ein individueller Prüfbericht erforderlich
5) Masse : Innen-, Aussen- und Platzbestimmungsmasse bei der Einzelabnahme festlegen
Achsabstand von 1900 bis 2500 mm möglich
6) Gewichte : bei der Einzelabnahme festlegen. Höchstzulässiges Leergewicht 1144 kg (Abgasprüfung)
7) Ausrüstung : bei der Einzelabnahme festlegen bzw. kontrollieren =
Anzahl Türen, Kotschutzlappen, Defroster, Verbundglas-Frontscheibe, übrige Scheiben
aus Sicherheitsglas, Rückspiegel, Scheibenwischer und Warnvorrichtung. Anbringung, Farbe
und Funktion der Lichter, Richtungsblinker und Rückstrahler. Bedienungsvorrichtung und
Sichtbarkeit der Kontrollgeräte. Schaltung von Lichthupe, Warnblinker usw.;
8) Reifenvarianten : nur mit Genehmigung der Typenprüfstelle zugelassen
Reifen-Vmax : bei der Einzelabnahme nach Vmax Angabe des Fahrzeugherstellers kontrollieren
9) Felgen : Stahl ALBAR T3
Felgenvarianten : nur mit Genehmigung der Typenprüfstelle zugelassen
10) Anhänge-/Dachlast : wird vom Fahrzeughersteller für jedes Fahrzeug einzeln abgegeben