Bemerkungen Z1
16/28) >8150 mm ab Mitte Sattelzapfen bis Mitte Doppelachse eine Lenkachse oder zwei Lenkachsen
Bemerkungen Z2
(a.W. mech., hydr. oder adhäsionsgelenkt) erforderlich (Kreisfahrtbedingungen)
Bemerkungen Z4
23/36) 14040 mm / 12000 mm; a.W. ausziehbar. Verwendung nur gestattet, sofern die Ladung es erfordert
Bemerkungen Z5
(Ausnahmefahrzeug zum Transport unteilbarer Lasten)
Bemerkungen Z8
21) Weitere Varianten im Abrollradiusaereich von 357-522mm (ETRTO) möglich
Bemerkungen Z10
24) 2600 mm in Verbindung mit Isothermaufbauten zulässig
Bemerkungen Z13
07/22/37) bei der Einzelabnahme festlegen/kontrollieren
Bemerkungen Z19
Eintrag im Fz-Ausweis:
Bemerkungen Z20
126 - Ausziehbarer Sattelanhänger: Sonderbewilligung erforderlich, wenn Gesamtzuglänge über 16.50 m
Bemerkungen Z21
208 - Die gesetzlichen Höchstgewichte und Höchstmasse im befahrenen Staat dürfen nur mit einer
Bemerkungen Z22
Sonderbewilligung überschritten werden
Bemerkungen Z23
248 - Anhänger darf nur verwendet werden, wenn ABS-(ABV)Versorgung sichergestellt ist (nur bei Anhänger mit EBV)